Der Verwaltungsvorstand
Seit dem 21. Oktober 2009 besteht die Verwaltungsspitze aus Oberbürgermeister Norbert Feith und drei Beigeordneten.
Ein aktuelles Organigramm finden Sie hier.
Was ist ein Verwaltungsvorstand?
Oberbürgermeister, Kämmerer und die gewählten Beigeordneten bilden den Vorstand. Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz.
Rechte und Pflichten des Verwaltungsvorstandes sind in der Gemeindeordnung festgelegt (Paragraph 70). Der Verwaltungsvorstand berät Grundsatzangelegenheiten der Stadt in den folgenden Handlungsfeldern:
- Organisation und Führung
- Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Personalführung und Personalverwaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
Der Verwaltungsvorstand tagt in der Regel wöchentlich unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters, der auch bei Meinungsverschiedenheiten die entscheidende Stimme hat
Die Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf die Beigeordneten und ihre Ressorts finden Sie in der rechten Navigationsspalte.
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