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www.solingen.de Melderegister-Auskunft |
Jede Person, die in Solingen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten gem. § 34 Abs. 1 Meldegesetz NW in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 7,- € folgende Auskünfte:
Gebühren:
10,- €/Auskunft aus einer Altdatei: 10,- € bis 30,- €
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt gem. § 34 Abs. 2 Meldegesetz NW von allen Bürgerbüros eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck oder als Postüberweisung beizufügen.
Bankverbindungen:
Stadtsparkasse Solingen - Kto.-Nr. 2766 - BLZ 342 500 00 IBAN DE85 3425 0000 0000 0027 66
Postbank Köln - Kto.-Nr. 18599-503 - BLZ 370 10050
IBAN DE85 3701 0050 0018 5995 03
Zuständigkeit:
Bürgerbüros:
Clemensgalerien
Wald
Ohligs
Höhscheid
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Info-Phone:
290 - 0
eMail:
buergerbuero@solingen.de
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