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Melderegister-Auskunft

Melderegister-Auskunft

Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die in Solingen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten gem. § 34 Abs. 1 Meldegesetz NW in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 7,- € folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Gebühren:

10,- €/Auskunft aus einer Altdatei: 10,- € bis 30,- €

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt gem. § 34 Abs. 2 Meldegesetz NW von allen Bürgerbüros eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:

  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzlicher Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck oder als Postüberweisung beizufügen.

Bankverbindungen:

Stadtsparkasse Solingen - Kto.-Nr. 2766 - BLZ 342 500 00 IBAN DE85 3425 0000 0000 0027 66

Postbank Köln - Kto.-Nr. 18599-503 - BLZ 370 10050
IBAN DE85 3701 0050 0018 5995 03


Zuständigkeit:

Bürgerbüros:
Clemensgalerien
Wald
Ohligs
Höhscheid

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Info-Phone:
290 - 0

eMail:
buergerbuero@solingen.de




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