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Solinger Ortsrecht

Solinger Ortsrecht

  • Darf mein Nachbar am Sonntagmorgen um 7:00 Uhr seinen Rasen mähen?
  • Bis wann muss der Gehweg vor meinem Haus vom Schnee geräumt sein?
  • Was besagt die Stellplatzverordnung?
  • Wie hoch ist die Hundesteuer in Solingen?
  • Was kosten Eintrittskarten für Theaterveranstaltungen?

Diese und viele andere Fragen sind auf örtlicher Ebene zu regeln. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gibt hierzu den Gemeinden die Möglichkeit, solche Angelegenheiten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zu regeln, wobei Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes zu beachten sind.

Alle vom Rat der Stadt bzw. dem Oberbürgermeister erlassenen Satzungen, Ordnungen und Richtlinien bilden das Solinger Ortsrecht, aufgeteilt in die nebenstehenden Kapitel.

Wichtiger Hinweis

Die Veröffentlichung des Solinger Ortsrechts erfolgt als Serviceleistung der Stadt zur Information über die geltenden örtlichen Vorschriften. Obwohl wir uns bei Änderungen um größtmögliche Aktualität bemühen, können wir nicht garantieren, dass alle Regelungen jederzeit in der aktuell gültigen Fassung abrufbar sind.

In Zweifelsfragen setzen Sie sich bitte mit der betreuenden Dienststelle in Verbindung:

Büro Oberbürgermeister
z. Hd. Herrn Bernd Siede
Postfach 100 165
42601 Solingen

fon 0212/290-2130
fax 0212/290-2128

b.siede@solingen.de

Kapitel 1

Kapitel 2

Kapitel 3

Kapitel 4

Kapitel 5

Kapitel 6

Kapitel 7

Kapitel 8/9

Die Vorschriften des Solinger Ortsrechts werden im PDF-Format bereit gestellt. Zum Betrachten und Ausdrucken benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier kostenlos downloaden können.

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