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Anmeldung der Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung

Sie haben die Frau/den Mann fürs Leben gefunden und sich entschieden zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch, wir die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Stadt Solingen freuen uns mit Ihnen und geben Ihnen auf dieser Seite einige Hinweise und Tipps, um Ihnen die Vorbereitung Ihrer Anmeldung zu erleichtern.

Sie können sich beim Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, für die Eheschließung anmelden. Haben Sie mehrere Wohnsitze bzw. haben Sie und Ihr/e Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Solingen wohnen, wollen aber gerne hier heiraten, ist das auch kein Problem. Sie melden sich beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass Sie in Solingen heiraten möchten.

Falls nur einer der Verlobten für die Anmeldung Zeit haben sollte, verwenden Sie bitte die "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung"

Sie können sich frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch vom Standesamt des Geburtsortes, falls Sie nicht in Solingen geboren sind
  • eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro des Wohnortes, falls Sie nicht in Solingen gemeldet sind (nicht älter als 7 Tage)
  • wenn Sie bereits verheiratet waren, zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Vorehe oder bei Fehlen eines Familienbuches eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, falls Sie nicht in Solingen geheiratet haben (beides wird vom Standesamt ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde)
  • wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, eine Abstammungsurkunde des Kindes bzw.der Kinder

Sie sollten das Standesamt in jedem Fall persönlich aufsuchen, wenn

  • einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • einer der Verlobten eine Vorehe im Ausland geschlossen hat
  • einer der Verlobten im Ausland geschieden wurde
  • einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren wurde

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein können. Alle Urkunden, die Sie beim Standesamt vorlegen, dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Gebühren fällig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Sie haben auch die Möglichkeit bei uns mit EC-Karte zu zahlen.

 

 

Kontakt

Sabine André
Bärbel Lindner
Fon 290-3657

Beate Hammacher
Silke Krumsiek
Fon 290-3658

Haus Kirschheide
Neuenhofer Straße 36
42657 Solingen

Sprechzeiten

Mo-Fr
08.00-13.00 Uhr
Do zusätzlich
14.00-18.00 Uhr

 


 





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