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Die neue Baumschutzsatzung: Was hat sich geändert?

Die neue Baumschutzsatzung: Was hat sich geändert?

Am 15.06.2006 ist eine neue Fassung der Baumschutzsatzung der Stadt Solingen rechtskräftig geworden.

Die neue Fassung der Baumschutzsatzung finden Sie im Bereich "Downloadservice"

Hier bleibt´s wie gewohnt!

  • Alle Baumarten, d.h. Laub- und Nadelbäume, ab einem Stammumfang von 80 cm sindweiterhin geschützt.

  • Obsthochstämme mit einem Kronenansatz in 170 cm Höhe sind geschützt.

 

Das ist neu!

  • Auf den überbaubaren Flächen in Bebauungsplänen, die nach dem 30.04.93 in Kraft getreten sind, gilt die Baumschutzsatzung nicht mehr.

  • Pflegehiebe gelten jetzt als Ausnahmetatbestand, d.h. einzelne Bäume eines Baumbestandes können im Interesse der Erhaltung des übrigen Baumbestandes mit entsprechender Genehmigung entfernt werden.

 

Ersatzpflanzung mit Hecken möglich

Bei umfangreichen Ersatzpflanzungen ist mindestens 1 Ersatzbaum auf dem Antragsgrundstück zu pflanzen. Bei darüber hinaus gehenden Ersatzpflanzungsverpflichtungen werden jetzt auch Heckenpflanzungen mit standort­heimischen Gehölzen anerkannt.


Finanzierung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen

Ausgleichsgelder stehen ab jetzt auch für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders erhaltenswerten Bäumen im Stadtgebiet von Solingen zur Verfügung.


Ersatzpflanzungen kommen in ein Verzeichnis

Grundstücke, auf denen Bäume oder Hecken als Ersatzpflanzung durchgeführt wurden, werden in ein Verzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis wird von der Unteren Landschaftsbehörde geführt. Zur regelmäßigen Aktualisierung ist es wichtig, dass eine durchgeführte Ersatzpflanzung mit Standort, Art und Umfang angezeigt wird.

 

Weniger Ersatz

  • Zwischen 80 und 150 cm Stammumfang des entfernten Baumes ist 1 Ersatzbaumerforderlich.

  • Zwischen 150 und 200 cm Stammumfang des entfernten Baumes sind 2 Ersatzbäume erforderlich.

  • Ab 200 cm ist für alle weiteren, angefangenen 25 cm jeweils 1 weiterer Ersatzbaum erforderlich.

 

 




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