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www.solingen.de Die neue Baumschutzsatzung: Was hat sich geändert? |
Am 15.06.2006 ist eine neue Fassung der Baumschutzsatzung der Stadt Solingen rechtskräftig geworden.
Die neue Fassung der Baumschutzsatzung finden Sie im Bereich "Downloadservice"

Bei umfangreichen Ersatzpflanzungen ist mindestens 1 Ersatzbaum auf dem Antragsgrundstück zu pflanzen. Bei darüber hinaus gehenden Ersatzpflanzungsverpflichtungen werden jetzt auch Heckenpflanzungen mit standortheimischen Gehölzen anerkannt.
Ausgleichsgelder stehen ab jetzt auch für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders erhaltenswerten Bäumen im Stadtgebiet von Solingen zur Verfügung.
Grundstücke, auf denen Bäume oder Hecken als Ersatzpflanzung durchgeführt wurden, werden in ein Verzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis wird von der Unteren Landschaftsbehörde geführt. Zur regelmäßigen Aktualisierung ist es wichtig, dass eine durchgeführte Ersatzpflanzung mit Standort, Art und Umfang angezeigt wird.

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Stadt Solingen WebRedaktion |
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