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www.solingen.de Wie werden Ersatzpflanzungen ausgeführt? |
Die Ersatzpflanzungen sind auf dem Grundstück, auf dem der zur Fällung genehmigte Baum stand, oder einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung durchzuführen und auf Dauer zu erhalten.
Die Qualität der Ersatzbäume richtet sich nach den Zertifizierungsmerkmalen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB-Qualitätsmerkmale).
Der Ersatzbaum muss einen durchgehenden Leittrieb, d.h. eine astfreie Stammlänge von mindestens 1,80 m und einen regelmäßigen Kronenaufbau aufweisen. Diese Bäume werden als Hochstämme bezeichnet.
Laubbäume
müssen einen Mindeststammumfang von 18-20 cm aufweisen und sind alsHochstamm, 4 x verpflanzt, aus extra weitem Stand mit Ballen zu pflanzen
Um die richtige Baumart und den geeigneten Standort zu finden, berücksichtigen Sie bitte:
Weiterhin beachten Sie bitte Folgendes:

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